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Wir sind für Sie da:
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Sie erhalten Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse, da Sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt werden? Dann sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch gem. § 37.3 SGB XI (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst durchführen zu lassen.
Der Beratungsbesuch erfolgt bei Pflegegrad 0 bis 3 alle sechs Monate sowie bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.
Gerne nehmen wir für die Festlegung eines Beratungstermins bei Ihnen zu Hause Ihren Rückrufwunsch entgegen.
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