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Unsere Leistungen

Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.

Grundpflege

Körperpflege, Umkleiden, Ernährung, Mobilität, Prophylaxen, Lagern, Inkontinenzversorgung

Behandlungspflege

Medikamentengabe, Messen von Blutdruck & Blutzucker, Spritzen, Kompressionstherapie, Wundversorgung, Portversorgung, Tracheostomieversorgung

Hauswirtschaft

Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Bett beziehen

Betreuung & Entlastungsleistungen

Gedächtnistraining, Bewegungsförderung, Gespräche führen, Gesellschaftsspiele, spazieren gehen

Verhinderungspflege

Vertretung der Pflegeperson bei Abwesenheit

Pflegeberatungseinsätze

nach § 37.3. SGB XI

Vermittlung von:

Pflegehilfsmitteln, Inkontinenzprodukten, Fußpflege, Krankengymnastik, Hausnotrufsystemen, Mahlzeitendiensten, Stomaberatung und ambulanter Palliativpflege.

Unterstützung bei:

Anträgen, Kostenklärung, Rezept- und Verordnungsmanagement, MDK-Gutachten, Kommunikation mit den Trägern der Sozialhilfe und den Krankenkassen.

Regelmäßiger Kontakt mit den behandelnden Ärzten & Therapeuten

24h Rufbereitschaft

Wer leistet die Kostenübernahme?

Krankenkasse – SGB V (Medizinischer Teil)
Pflegekasse – SGB XI (Pflegerischer Teil)
Sozialamt – SGB XII (Pflegerischer Teil)

Die Übernahme der Kosten erfolgt, nachdem die Leistung genehmigt wurde, bei dem jeweiligen Träger der Kosten, der für Sie zuständig ist.

Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, zu wenig Rentenleistung erhalten oder die Vorversicherungszeit bei der Pflegekasse fehlt, übernimmt die Kosten für die Pflege das für Sie zuständige Sozialamt, nach dem Sozialgesetzbuch – Zwöfltes Buch (SGBXII).

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